Das gesetzliche Fundament: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
In Deutschland wird die Abschreibung für Mietimmobilien üblicherweise pauschal über 40 oder 50 Jahre berechnet (2,5 % oder 2 % jährlich).
Das Einkommensteuergesetz erlaubt ausdrücklich einen kürzeren Zeitraum, wenn die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist und dies durch eine plausible Schätzung nachgewiesen wird.
Dies ist ein gesetzlich garantiertes Wahlrecht, keine bloße Ausnahme.
“Beträgt die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als die nach den Sätzen 1 oder 2 maßgeblichen Zeiträume, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 oder 2 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen vorgenommen werden.”
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG